PreisDiff.% 1TDiff. abs.
180,00000,00 %0,0000
Referenzpreis1180,0000
Bid/Ask-/-
Bid Volumen/Ask Volumen-/-
Anzahl der Trades1
Letztgehandelter Stückumsatz220
Geldumsatz23.600

Performancezahlen

Eröffnungspreis180,0000
Tageshoch180,0000
Tagestief180,0000
Monatliche Performance (MOM)0,00 %
Jährliche Performance (YTD)+2,27 %
52 Wochen Performance (YOY)-21,74 %

Stammdaten & Dividende

Die Gesellschaft wurde 1838 gegründet und notiert seit 1872 an der Börse. 1978 wurde die 'Kleinmünchner Baumwoll-Spinnerei und mechanische Weberei' in Linz Textil AG umbenannt. Einer Expansions- und Diversifikationsstrategie zufolge wurde die Linz Textil 1987 neu ausgerichtet. Die operative textile Einheit wurde unter industriell organisatorischen Aspekten in die 'Linz Textil GmbH' ausgegliedert. Diese stellt die größte operative Einheit dar. Die Linz Textil AG wurde für Holding Funktionen in die 'Linz Textil Holding AG' umbenannt. Während die Holding Führungs-, Organisations- und Finanzierungsprinzipien verfolgt, beschäftigt sich die operative Gesellschaft vor allem mit der Herstellung von Garnen, insbesondere Viskose- und Baumwollgarnen, sowie Mischgarnen und einer breiten Palette von Rohgeweben für Oberbekleidung und technischen Einsatz.

News

Handelsparameter

Durchschnittspreise & Details

1 Doppelzählung
  Letztgehandelter Stückumsatz = Anzahl der beim letzten Preisvorfall gehandelten Stücke;
  Stückumsatz = die Summe aller gehandelten Stücke des letzten Handelstages
2 Letzte 52 Wochen
3 Berechnet durch die Wiener Börse AG
4 Als Referenzpreis dient grundsätzlich der zuletzt in diesem Instrument ermittelte Preis.
  Ausnahmen:
  - Bei Wertpapieren, die neu in den Handel einbezogen werden, wird der Referenzpreis vom Börseunternehmen bestimmt.
  - Bei Kapitalmaßnahmen oder Ausschüttungen für ein Wertpapier, die zu Preisveränderungen führen können, wird für den ex-Tag
  ein um den rechnerischen Wert korrigierter Referenzpreis bestimmt.
  Weitere Informationen zum Referenzpreis können den
  Handelsregeln für das Handelssystem Xetra® - § 5 Preisermittlung und Referenzpreis entnommen werden.