Mitarbeiter-Aktien bis 3.000 Euro sind steuerfrei.
Das Einkommensteuergesetz fördert die Mitarbeiterbeteiligung seit 1. Jänner 2016 dadurch, dass es den Vorteil aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 3.000 Euro (davor 1.460 Euro) von der Steuer befreit. Die Mitarbeiterbeteiligung muss mindestens fünf Jahre gehalten werden.
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