Nachstehend finden Sie einen kurzen Überblick über Listing- bzw. Einbeziehungs-Gebühren für Strukturierte Produkte. Für das Listing/die Einbeziehung von Emissionsprogrammen werden keine Gebühren verrechnet.
Die Gebühren in den beiden nachstehend angeführten Tabellen gelten nicht für Strukturierte Produkte, welche eine Nominalverzinsung aufweisen, für diese gilt das Gebührenschema für Anleihen.
Einmalige Zulassungs- bzw. Notierungsgebühr (geregelter Markt) bzw. Einbeziehungsgebühr (MTF – Dritter Markt) für Strukturierte Produkte
Anzahl | 1-700 | 701-1.400 | 1.401-2.000 | 2.001-3.000 | ab 3.001 |
Gebühr pro Produkt | EUR 150 | EUR 140 | EUR 120 | EUR 100 | EUR 80 |
Berechnungsbasis für Strukturierte Produkte: Anzahl der zum Zeitpunkt des Notierungstages notierten/einbezogenen Produkte; für die neuen zusätzlich notierten/einbezogenen Produkte wird die Gebühr gemäß Mengenstaffel berechnet.
Erfolgt die Zulassung zum Amtlichen Handel oder die Einbeziehung zum Dritten Markt nicht unter einem Emissionsprogramm, erhöht sich die Notierungs- bzw. Einbeziehungsgebühr um jeweils EUR 200 pro Strukturiertem Produkt (ISIN).
Jährliche Gebühren für Emittenten Strukturierter Produkte
Anzahl | 1-700 | 701-1.400 | 1.401-2.000 | 2.001-3.000 | ab 3.001 |
Gebühr pro Produkt | EUR 60 | EUR 50 | EUR 40 | EUR 30 | EUR 20 |
Berechnungsbasis für Strukturierte Produkte: Anzahl der notierten/einbezogenen Produkte im zurückliegenden Kalenderjahr; für die ersten 700 Stück: EUR 60, usw. gemäß Mengenstaffel.
Gebührenübersicht
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Gebührenordnung (PDF-File 234 KB)