23.05.2012 English Kontakt

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prime market

Im Segment prime market sind Aktienwerte zusammengefasst, die zum Amtlichen Handel oder zum Geregelten Freiverkehr zugelassen sind und speziellen Zusatzanforderungen entsprechen.

Zusatzanforderungen

Grundsätzlich werden in den prime market nur Stammaktien aufgenommen.
Die Aufnahme von Aktien in den prime market setzt unter anderem auch voraus, dass für die gesamte Dauer der Teilnahme am prime market die Aktien des Emittenten in das Handelsverfahren Fortlaufender Handel („Fließhandel“) aufgenommen sind.
Ein weiteres Aufnahmekriterium ist der Mindeststreubesitz. Zumindest 25 % der an der Wiener Börse für lieferbar erklärten Aktien des Emittenten müssen sich im Streubesitz befinden, zugleich muss die Kapitalisierung des Streubesitzes mindestens EUR 15 Mio. betragen. Liegt der Streubesitz unter 25 %, so ist die Anforderung an den Streubesitz dennoch erfüllt, wenn die Kapitalisierung des Streubesitzes EUR 30 Mio. übersteigt. Die zum 30. Juni 2001 geltenden Grenzwerte (EUR 15 Mio. bzw. EUR 30 Mio.) werden ab 1. Jänner 2002 laufend an die Entwicklung des Segmentindex („ATXPrime“) angepasst, wobei die Obergrenze bei EUR 20 Mio. bzw. bei EUR 40 Mio. liegt.

Für die Aufnahme von ausländischen Aktien in den prime market gelten zusätzliche Aufnahmekriterien.

Zu den Folgepflichten des prime market zählen unter anderem die Erstellung und Veröffentlichung von Zwischenberichten (Quartalsberichte und Halbjahresfinanzbericht), Jahresfinanzberichten, Geschäftsberichten, Emissionsprospekten und eines Unternehmenskalenders.
Die Zwischenberichte und der Jahresfinanzbericht sind grundsätzlich gemäß „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) aufzustellen und innerhalb von 2 Monaten (Zwischenberichte) bzw. 4 Monaten (Jahresfinanzbericht) zu veröffentlichen. Sämtliche Berichte und der Unternehmenskalender sind in deutscher und englischer Sprache zu erstellen.
In den jährlichen Geschäftsbericht ist eine Erklärung über die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex aufzunehmen.
Der Unternehmenskalender hat zumindest das Datum der Veröffentlichung des Jahresergebnisses, der Bilanzpressekonferenz, der Hauptversammlung, des Ex-Dividenden-Tages, des Dividenden-Zahltages, der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse und der sonstigen IR-Aktivitäten zu enthalten.
Emissionsprospekte sind durch die Emittenten auf deren Homepage zur Verfügung zu stellen und mindestens für die Dauer eines Jahres ab Beendigung der Angebotsfrist auf deren Homepage öffentlich zugänglich zu halten.

Weiters muss ein prime market Unternehmen an ein elektronisches Ad hoc-System angeschlossen sein und die unverzüglich zu veröffentlichenden Insider-Informationen über dieses System verbreiten.

Specialist- und Market Maker-Verpflichtungen

Die Übernahme der Funktion eines Specialists, durch einen Handelsteilnehmer, die zur permanenten Quotierung verpflichtet,ist notwendig,. Die Übernahme von weiteren Market Maker-Verpflichtungen ist im Hinblick einer Liquiditätssteigerung erwünscht.

Handelssystem

Als Handelsplattform steht das Handelssystem XETRA® mit dem Handelsverfahren "Fortlaufender Handel" in Verbindung mit mehreren Auktionen (Eröffnungsauktion, untertägige Auktion, Schlussauktion) zur Verfügung.

Preisinformationen