24.05.2013 English Kontakt

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Zertifikate und Optionsscheine

Zulassungs- und Listingprozedere für die geregelten Märkte bzw. Einbeziehung in das MTF (Dritter Markt)

Die Zulassung / Einbeziehung von Zertifikaten und Optionsscheinen bzw. Emissionsprogrammen, unter denen Zertifikate / Optionsscheine begeben werden, an der Wiener Börse zeichnet sich durch ein schnelles Verfahren und kostengünstige Gebühren aus. Im Falle einer Zulassung / Einbeziehung eines Emissionsprogramms wird für die Handelsaufnahme von Zertifikaten bzw. Optionsscheinen kein gesondertes Zulassungsverfahren / Einbeziehungsverfahren mehr benötigt. Nach Übermittlung der endgültigen Bedingungen an die Wiener Börse können zwei Tage später die Zertifikate / Optionsscheine gehandelt werden.

Die Zulassung der Zertifikate bzw. Optionsscheine erfolgt auf Antrag des Emittenten zu einem der beiden gesetzlich geregelten Zulassungssegmente (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) oder die Einbeziehung erfolgt auf Antrag eines Börsemitglieds / Kreditinstituts / Wertpapierfirma im MTF (Dritter Markt).

Der Amtliche Handel und der Geregelte Freiverkehr sind geregelte Märkte im Sinne der MiFID.

Die Zulassung / Einbeziehung von Emissionsprogrammen kann zu einem oder mehreren Segmenten erfolgen.
Nachstehend finden Sie einen kurzen Überblick über die beiden geregelten Märkte sowie über den MTF (Dritter Markt):
  Amtlicher Handel Geregelter Freiverkehr MTF (Dritter Markt)
Antragsteller Emittent und Börsemitglied Emittent und Börsemitglied Börsemitglied oder Kreditinstitut oder Wertpapierfirma
Mindest-Emissionsvolumen EUR 725.000 EUR 725.000 kein Erfordernis
Prospektpflicht erforderlich
(eine Ausnahme möglich,
siehe weiter unten)
erforderlich
(eine Ausnahme möglich,
siehe weiter unten)
nicht erforderlich
Mindest-Stückzahl nicht quantifiziert kein Erfordernis kein Erfordernis
Mindest-Streuung nicht quantifiziert kein Erfordernis kein Erfordernis

Schritte zur Notierung / Einbeziehung

Folgende Schritte sind zur Erreichung der Notierung / Einbeziehung notwendig:

  • Informelle Vorabstimmung mit der Wiener Börse 
  • Einreichung der Unterlagen bei der Wiener Börse 
  • Zulassungsverfahren bzw. Einbeziehungsverfahren 
  • Handelsaufnahme

Die Wiener Börse entscheidet über Anträge auf Zulassung / Einbeziehung von Zertifikaten bzw. Optionsscheinen innerhalb weniger Tage. Die Handelsaufnahme kann zwei Tagen nach erfolgter Zulassung / Einbeziehung erfolgen.

Für detaillierte Information zum Thema „Zulassung und Listing / Einbeziehung von Zertifikaten und Optionsscheinen“ kontaktieren Sie bitte

Florian Vanek

Tel. +43 1 531 65-260

Fax +43 1 531 65-272

Susanne Plank

Tel. +43 1 531 65-251

Fax +43 1 531 65-272

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