Zertifikate und Optionsscheine
Zulassungs- und Listingprozedere für die geregelten Märkte bzw. Einbeziehung in das MTF (Dritter Markt)
Die Zulassung / Einbeziehung von Zertifikaten und Optionsscheinen bzw. Emissionsprogrammen, unter denen Zertifikate / Optionsscheine begeben werden, an der Wiener Börse zeichnet sich durch ein schnelles Verfahren und kostengünstige Gebühren aus. Im Falle einer Zulassung / Einbeziehung eines Emissionsprogramms wird für die Handelsaufnahme von Zertifikaten bzw. Optionsscheinen kein gesondertes Zulassungsverfahren / Einbeziehungsverfahren mehr benötigt. Nach Übermittlung der endgültigen Bedingungen an die Wiener Börse können zwei Tage später die Zertifikate / Optionsscheine gehandelt werden.
Die Zulassung der Zertifikate bzw. Optionsscheine erfolgt auf Antrag des Emittenten zu einem der beiden gesetzlich geregelten Zulassungssegmente (Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) oder die Einbeziehung erfolgt auf Antrag eines Börsemitglieds / Kreditinstituts / Wertpapierfirma im MTF (Dritter Markt).
Der Amtliche Handel und der Geregelte Freiverkehr sind geregelte Märkte im Sinne der MiFID.Die Zulassung / Einbeziehung von Emissionsprogrammen kann zu einem oder mehreren Segmenten erfolgen.
| Amtlicher Handel | Geregelter Freiverkehr | MTF (Dritter Markt) | |
|---|---|---|---|
| Antragsteller | Emittent und Börsemitglied | Emittent und Börsemitglied | Börsemitglied oder Kreditinstitut oder Wertpapierfirma |
| Mindest-Emissionsvolumen | EUR 725.000 | EUR 725.000 | kein Erfordernis |
| Prospektpflicht | erforderlich
(eine Ausnahme möglich, siehe weiter unten) |
erforderlich
(eine Ausnahme möglich, siehe weiter unten) |
nicht erforderlich |
| Mindest-Stückzahl | nicht quantifiziert | kein Erfordernis | kein Erfordernis |
| Mindest-Streuung | nicht quantifiziert | kein Erfordernis | kein Erfordernis |
Schritte zur Notierung / Einbeziehung
Folgende Schritte sind zur Erreichung der Notierung / Einbeziehung notwendig:
- Informelle Vorabstimmung mit der Wiener Börse
- Einreichung der Unterlagen bei der Wiener Börse
- Zulassungsverfahren bzw. Einbeziehungsverfahren
- Handelsaufnahme
Die Wiener Börse entscheidet über Anträge auf Zulassung / Einbeziehung von Zertifikaten bzw.
Optionsscheinen innerhalb weniger Tage. Die Handelsaufnahme kann zwei Tagen nach erfolgter
Zulassung / Einbeziehung erfolgen.
Für detaillierte Information zum Thema „Zulassung und Listing / Einbeziehung von Zertifikaten und Optionsscheinen“ kontaktieren Sie bitte
Tel. +43 1 531 65-251
Fax +43 1 531 65-272