Österreichischer Arbeitskreis für Corporate Governance
               Austrian Working Group for Corporate Governance




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  • Österreichischer Corporate Governance Kodex Fassung Jänner 2010

    Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Kapitalmarktbeauftragten Dr. Richard Schenz hat den Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2010 beschlossen.

    Neben technischen Anpassungen einiger L-Regeln aufgrund des Aktienrechtsänderungsgesetzes 2009 erfolgt mit dieser Kodexrevision vor allem die Umsetzung der EU-Empfehlung zur Managervergütung vom 30.4.2009 unter Berücksichtigung der internationalen und nationalen Entwicklungen. Geändert wurden insbesondere die Regeln betreffend variable Vergütung, Abfindungen, aktienbezogene Vergütung, Vergütungsbericht und Vergütungsausschuss.

    Die geänderten C- und R-Regeln des Kodex gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen.

    Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2010
    Übersicht über die Änderungen des Kodex (Fassung Jänner 2010)
     
  • Anpassung des österreichischen Corporate Governance Kodex
    Public Posting bis 29.10.2009


    Das Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 und die EU-Empfehlung zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften machen die Anpassung von einigen Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Kapitalmarktbeauftragten Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.

    Wesentliche Änderungen betreffen die Bereiche variable Vergütung, aktienbezogene Vergütung, Abfindungen, Vergütungsbericht und Vergütungsausschuss.

    Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 29. Oktober 2009 an das Büro des Beauftragten für Kapitalmarktentwicklung und Corporate Governance, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Bundesministerium für Finanzen, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail: michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.

    Entwurf Kodex-Revision 2010
     
  • Österreichischer Corporate Governance Kodex Fassung Jänner 2009

    Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz von Dr. Richard Schenz hat eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen, die für Geschäftsjahre gilt, die nach dem 31. 12. 2008 beginnen.

    Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und nationale Entwicklungen machten die Anpassung von einigen Kodexregeln notwendig.
    Die wichtigsten Änderungen betreffen:
    -Regeln zum Corporate Governance Bericht -Verbesserung der Vergütungstransparenz -Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse -Berücksichtigung der Diversität von Aufsichtsräten

    Eine gedruckte Fassung des neuen Kodex wird im Jänner 2009 erhältlich sein.
     
  • Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, Public Posting bis 15.9.2008

    Das am 7. Mai 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und nationale Entwicklungen machen die Anpassung von einigen L-Regeln und C-Regeln des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.

    Die wichtigsten Änderungen sind:
    • Regeln zum Corporate Governance Bericht
    • Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
    • Berücksichtigung der Diversität von Aufsichtsräten
    • Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen


    Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 15. September 2008 an das Büro des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail: michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.

    Übersicht über die Änderungen des Kodex (2008)

 

 

  • Österreichischer Corporate Governance Kodex Fassung Juni 2007

    Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat am 22. Juni 2007 nach Durchführung eines Public Posting die Änderung von 5 Regeln des Kodex beschlossen. Diese Anpassungen sind primär durch die Änderungen des Börsegesetzes (Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie) notwendig geworden.
    Übersicht über die Änderungen des Kodex (Juni 2007)

    Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Juni 2007

     
  • Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, Public Posting bis 18.6.2007

    Die am 25. April 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungen des Börsegesetzes (Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie) machen die Anpassung von einigen L-Regeln und C-Regeln des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.

    Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 18. Juni 2007 an das Büro des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail: michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.

    CG Anpassung Transparenzrichtliniepublic posting Mai 2007
     
  • Österreichischer Corporate Governance Kodex Fassung Jänner 2006

    Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex erarbeitet, die für Geschäftsjahre ab 1.1.2006 gilt.
    Mit dem geänderten Kodex werden die Kernbereiche der EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsräte und der Vergütung der Direktoren umgesetzt und die notwendigen Anpassungen aufgrund des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 vorgenommen. Der österreichische Kapitalmarkt kann damit ein modernes Corporate Governance System vorweisen, welches sich an den europäischen und internationalen Standards orientiert.

    Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2006

    Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2006 mit markierten Änderungen

     
  • Änderung des Österreichischen Corporate Governance Kodex

    Die Corporate Governance Empfehlungen der EU-Kommission und das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 machen eine größere Anpassung des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet, zu dem ein Public Posting bis 30.9.2005 stattgefunden hat.

    Mit den Kodex-Änderungen sollen die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsräte und der Vergütung der Direktoren umgesetzt und die Kodexregeln weiterentwickelt werden. Der österreichische Kapitalmarkt kann damit ein modernes Corporate Governance - System vorweisen, welches den internationalen Standards und den Erwartungen der Investoren entspricht.

    Schwerpunkte dieser Kodex-Revision sind noch mehr Transparenz und die Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates, um das Vertrauen in die österreichischen börsenotierten Unternehmen weiter zu fördern.

 

  • Änderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen
    Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat am 22. Februar 2005 die Änderung von 7 Regeln des Kodex beschlossen. Diese Anpassungen sind primär durch die am 1.1.2005 in Kraft getretenen Änderungen des Börsegesetzes sowie das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 notwendig geworden.

    Auch bei dieser Kodex-Anpassung wurde besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt und eine Public-Posting Periode abgehalten. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden so weit als möglich berücksichtigt.
    Übersicht über die Änderungen des Kodex
    Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 22.2.2005



     
  • Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, Public Posting bis 7.2.2005
    Die am 1.1.2005 in Kraft getretenen Änderungen des Börsegesetzes sowie das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 machen die Anpassung von einigen L-Regeln und C-Regeln des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.

    Schon bei der Erarbeitung des Kodex wurde besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser ersten Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 7. Februar 2005 an das Büro des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Himmelpfortgasse 9, 1010 Wien, e-mail: michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.


Entwurf für die Anpassung des Corporate Governance Kodex an das geänderte Börsegesetz in der Fassung BGBl. I 127/2004
 

  • Corporate Governance in Österreich
    Eine im Oktober 2003 durchgeführte Umfrage betreffend die Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex bei den börsenotierten Unternehmen hat folgendes Ergebnis gebracht: Im Prime Market haben sich 47 % bereits im letzten Geschäftsbericht zur Einhaltung des Kodex verpflichtet, weitere 22 % werden sich im nächsten Geschäftsbericht verpflichten und 17 % der Unternehmen beabsichtigen, sich innerhalb der nächsten 3 Jahre dem Kodex zu unterwerfen. In 3 Jahren ergibt dies eine Einhaltung des Kodex durch 86% der Prime Market Unternehmen. Die Prozentzahlen für alle an der Wiener Börse gelisteten Unternehmen sind: 24% haben sich im letzten Geschäftsbericht zur Einhaltung des Kodex verpflichtet, weitere 18% werden sich im nächsten Geschäftsbericht verpflichten und 23% wollen sich innerhalb der nächsten 3 Jahre zur Einhaltung des Kodex verpflichten. Insgesamt ergibt dies in 3 Jahren eine Einhaltung des Kodex durch 65% der an der Wiener Börse gelisteten österreichischen Unternehmen.

    Die Österreichische Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (ÖVFA) hat eine auf Indexgewichtung basierende Berechnung zur Einhaltung des Österreichischen Kodex durchgeführt. Danach werden sich mit nächstem Jahr 94% des ATX auf marktkapitalisierter Basis dem Österreichischen Corporate Governance Kodex verpflichten.
     

Corporate Governance Kodex ist neues Kriterium im Prime Market der Wiener Börse

Österreichischer CG Kodex im ATX
Einhaltung Österreichischer CG Kodex Prime und Standard Market

Handbuch Corporate Governance des Aktienforums

Interpretationen des Corporate Governance Kodex

Österreichischer Corporate Governance Kodex erlangt mit 1. Oktober 2002 Gültigkeit

1. Österreichische Corporate Governance Konferenz am 2. Oktober 2002 in Wien

IVA Stipendium – "Anlegerschutz / Corporate Governance" für Universitäten und Fachhochschulen Ausschreibung