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- Österreichischer Corporate Governance Kodex Fassung Jänner 2010
Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Kapitalmarktbeauftragten Dr. Richard Schenz hat den Corporate
Governance Kodex in der Fassung Jänner 2010 beschlossen.
Neben technischen Anpassungen einiger L-Regeln aufgrund des Aktienrechtsänderungsgesetzes 2009 erfolgt mit dieser Kodexrevision vor allem
die Umsetzung der EU-Empfehlung zur Managervergütung vom 30.4.2009 unter Berücksichtigung der internationalen und nationalen Entwicklungen.
Geändert wurden insbesondere die Regeln betreffend variable Vergütung, Abfindungen, aktienbezogene Vergütung, Vergütungsbericht und
Vergütungsausschuss.
Die geänderten C- und R-Regeln des Kodex gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen.
Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2010

Übersicht über die Änderungen des Kodex (Fassung Jänner 2010)

- Anpassung des österreichischen Corporate Governance Kodex
Public Posting bis 29.10.2009
Das Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 und die EU-Empfehlung zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter
Gesellschaften machen die Anpassung von einigen Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis
für Corporate Governance unter Vorsitz des Kapitalmarktbeauftragten Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.
Wesentliche Änderungen betreffen die Bereiche variable Vergütung, aktienbezogene Vergütung, Abfindungen, Vergütungsbericht und Vergütungsausschuss.
Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung
aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte
Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens
29. Oktober 2009 an das Büro des Beauftragten für Kapitalmarktentwicklung und Corporate Governance, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Bundesministerium
für Finanzen, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail:
michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.
Entwurf Kodex-Revision 2010

- Österreichischer Corporate Governance
Kodex Fassung Jänner 2009
Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz
von Dr. Richard Schenz hat eine neue Fassung des Österreichischen
Corporate Governance Kodex beschlossen, die für Geschäftsjahre gilt, die
nach dem 31. 12. 2008 beginnen.
Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und
nationale Entwicklungen machten die Anpassung von einigen Kodexregeln
notwendig.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
-Regeln zum Corporate Governance Bericht -Verbesserung der
Vergütungstransparenz -Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des
Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse -Berücksichtigung der Diversität von
Aufsichtsräten
Eine gedruckte Fassung des neuen Kodex wird im Jänner 2009 erhältlich
sein.

- Anpassung des Österreichischen
Corporate Governance Kodex, Public Posting bis 15.9.2008
Das am 7. Mai 2008 im Bundesgesetzblatt
veröffentlichte Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie
internationale und nationale Entwicklungen machen die Anpassung von
einigen L-Regeln und C-Regeln des österreichischen Corporate Governance
Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance
unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard
Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Regeln zum Corporate Governance
Bericht
- Weitere Stärkung der Unabhängigkeit
des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
- Berücksichtigung der Diversität von
Aufsichtsräten
- Verbesserung der Transparenz von
Vorstandsbezügen
Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen
möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung
aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei
dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und
kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen,
Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht,
allfällige Stellungnahmen bis spätestens 15. September 2008 an das Büro
des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr. Michael
Eberhartinger, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail:
michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.
Übersicht über die Änderungen des Kodex (2008)

- Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, Public Posting bis 18.6.2007
Die am 25. April 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungen des Börsegesetzes
(Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie) machen die Anpassung von einigen L-Regeln und C-Regeln des österreichischen
Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des
Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.
Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten
Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser
Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen,
Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 18. Juni 2007
an das Büro des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Hintere
Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail: michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.
CG Anpassung Transparenzrichtliniepublic posting Mai 2007
- Österreichischer Corporate Governance
Kodex Fassung Jänner 2006
Der Österreichische Arbeitskreis für
Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den
Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat eine neue Fassung des Österreichischen
Corporate Governance Kodex erarbeitet, die für Geschäftsjahre ab 1.1.2006
gilt.
Mit dem geänderten Kodex werden die Kernbereiche der EU-Empfehlungen zu
den Aufgaben der Aufsichtsräte und der Vergütung der Direktoren umgesetzt
und die notwendigen Anpassungen aufgrund des
Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 vorgenommen. Der österreichische
Kapitalmarkt kann damit ein modernes Corporate Governance System
vorweisen, welches sich an den europäischen und internationalen Standards
orientiert.
Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2006

Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2006 mit markierten Änderungen

- Änderung des Österreichischen
Corporate Governance Kodex
Die Corporate Governance Empfehlungen der
EU-Kommission und das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 machen eine
größere Anpassung des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig.
Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des
Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen
Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet, zu dem ein Public Posting bis
30.9.2005 stattgefunden hat.
Mit den Kodex-Änderungen sollen die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der
Aufsichtsräte und der Vergütung der Direktoren umgesetzt und die Kodexregeln
weiterentwickelt werden. Der österreichische Kapitalmarkt kann damit ein
modernes Corporate Governance - System vorweisen, welches den
internationalen Standards und den Erwartungen der Investoren entspricht.
Schwerpunkte dieser Kodex-Revision sind noch mehr Transparenz und die
Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates, um das Vertrauen in die
österreichischen börsenotierten Unternehmen weiter zu fördern.
- Änderungen des Österreichischen
Corporate Governance Kodex beschlossen
Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate
Governance hat am 22. Februar 2005 die Änderung von 7 Regeln des Kodex
beschlossen. Diese Anpassungen sind primär durch die am 1.1.2005 in Kraft
getretenen Änderungen des Börsegesetzes sowie das
Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 notwendig geworden.
Auch bei dieser Kodex-Anpassung wurde besonderer Wert auf einen möglichst
breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller
involvierten Interessensgruppen gelegt und eine Public-Posting Periode
abgehalten. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden so weit als möglich
berücksichtigt.
Übersicht über die Änderungen des Kodex

Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 22.2.2005

-
Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, Public Posting bis 7.2.2005
Die am 1.1.2005 in Kraft getretenen Änderungen des Börsegesetzes sowie das
Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 machen die Anpassung von einigen
L-Regeln und C-Regeln des österreichischen Corporate Governance Kodex
notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter
Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz
hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.
Schon bei der Erarbeitung des Kodex wurde besonderer Wert auf einen
möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung
aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser
ersten Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen
zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige
Stellungnahmen bis spätestens 7. Februar 2005 an das Büro des
Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger,
Himmelpfortgasse 9, 1010 Wien, e-mail: michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu
übersenden.
Entwurf für die Anpassung des Corporate Governance Kodex an das geänderte
Börsegesetz in der Fassung BGBl. I 127/2004
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Corporate Governance in Österreich
Eine im Oktober 2003 durchgeführte Umfrage
betreffend die Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex
bei den börsenotierten Unternehmen hat folgendes Ergebnis gebracht: Im Prime
Market haben sich 47 % bereits im letzten Geschäftsbericht zur Einhaltung
des Kodex verpflichtet, weitere 22 % werden sich im nächsten
Geschäftsbericht verpflichten und 17 % der Unternehmen beabsichtigen, sich
innerhalb der nächsten 3 Jahre dem Kodex zu unterwerfen. In 3 Jahren ergibt
dies eine Einhaltung des Kodex durch 86% der Prime Market Unternehmen. Die
Prozentzahlen für alle an der Wiener Börse gelisteten Unternehmen sind: 24%
haben sich im letzten Geschäftsbericht zur Einhaltung des Kodex
verpflichtet, weitere 18% werden sich im nächsten Geschäftsbericht
verpflichten und 23% wollen sich innerhalb der nächsten 3 Jahre zur
Einhaltung des Kodex verpflichten. Insgesamt ergibt dies in 3 Jahren eine
Einhaltung des Kodex durch 65% der an der Wiener Börse gelisteten
österreichischen Unternehmen.
Die Österreichische Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (ÖVFA)
hat eine auf Indexgewichtung basierende Berechnung zur Einhaltung des
Österreichischen Kodex durchgeführt. Danach werden sich mit nächstem Jahr
94% des ATX auf marktkapitalisierter Basis dem Österreichischen Corporate
Governance Kodex verpflichten.
Corporate Governance Kodex ist neues Kriterium im Prime Market der Wiener
Börse
Österreichischer CG Kodex im
ATX
Einhaltung
Österreichischer CG Kodex Prime und Standard Market
Handbuch Corporate
Governance des Aktienforums
Interpretationen des Corporate
Governance Kodex
Österreichischer Corporate Governance Kodex erlangt mit 1. Oktober 2002 Gültigkeit
1. Österreichische Corporate Governance Konferenz am 2. Oktober 2002 in Wien
IVA Stipendium – "Anlegerschutz / Corporate Governance" für Universitäten und Fachhochschulen Ausschreibung
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