Kodex Änderungen
Code
amendments
Anpassung des österreichischen Corporate Governance Kodex Public Posting bis 29.10.2009
Das Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 und die EU-Empfehlung zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der
Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften machen die Anpassung von einigen Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex
notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Kapitalmarktbeauftragten Dr. Richard Schenz hat einen
Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.
Wesentliche Änderungen betreffen die Bereiche variable Vergütung, aktienbezogene Vergütung, Abfindungen,
Vergütungsbericht und Vergütungsausschuss.
Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten
Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer
und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige
Stellungnahmen bis spätestens 29. Oktober 2009 an das Büro des Beauftragten für Kapitalmarktentwicklung und Corporate Governance, z.Hd. Dr. Michael
Eberhartinger, Bundesministerium für Finanzen, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail:
michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.
Entwurf Kodex-Revision 2010

Anpassung des Österreichischen
Corporate Governance Kodex, Public Posting bis 15.9.2008
Das am 7. Mai 2008 im Bundesgesetzblatt
veröffentlichte Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale
und nationale Entwicklungen machen die Anpassung von einigen L-Regeln und
C-Regeln des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der
Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des
Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen
Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Regeln zum Corporate Governance
Bericht
- Weitere Stärkung der Unabhängigkeit
des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
- Berücksichtigung der Diversität von
Aufsichtsräten
- Verbesserung der Transparenz von
Vorstandsbezügen
Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex
wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten
Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen
gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle
Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und
Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben.
Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 15. September 2008
an das Büro des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr.
Michael Eberhartinger, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail:
michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.
Übersicht über die Änderungen des Kodex (2008)

Österreichischer Corporate Governance Kodex Fassung Juni 2007
Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat am 22. Juni 2007 nach Durchführung eines
Public Posting die Änderung von 5 Regeln des Kodex beschlossen. Diese Anpassungen sind primär durch die Änderungen des Börsegesetzes
(Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie) notwendig geworden.
Übersicht über die Änderungen des Kodex (Juni 2007)

Österreichischer Corporate Governance Kodex in
der Fassung Juni 2007

Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex,
Public Posting bis 18.6.2007
Die am 25. April 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungen des Börsegesetzes
(Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie) machen die Anpassung von einigen L-Regeln und C-Regeln des österreichischen
Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des
Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.
Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess
unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle
Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten
Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 18. Juni 2007 an das Büro des Regierungsbeauftragten
für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Hintere
Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail: michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.
CG Anpassung Transparenzrichtliniepublic posting Mai 2007

Österreichischer Corporate Governance
Kodex Fassung Jänner 2006
Der Österreichische Arbeitskreis für
Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den
Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat eine neue Fassung des Österreichischen
Corporate Governance Kodex erarbeitet, die für Geschäftsjahre ab 1.1.2006
gilt.
Mit dem geänderten Kodex werden die Kernbereiche der EU-Empfehlungen zu
den Aufgaben der Aufsichtsräte und der Vergütung der Direktoren umgesetzt
und die notwendigen Anpassungen aufgrund des
Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 vorgenommen. Der österreichische
Kapitalmarkt kann damit ein modernes Corporate Governance System
vorweisen, welches sich an den europäischen und internationalen Standards
orientiert.
Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2006

Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2006 mit markierten Änderungen

Änderung des Österreichischen
Corporate Governance Kodex
Die Corporate Governance Empfehlungen der
EU-Kommission und das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 machen eine
größere Anpassung des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig.
Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des
Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen
Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet, zu dem ein Public Posting bis
30.9.2005 stattgefunden hat.
Mit den Kodex-Änderungen sollen die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der
Aufsichtsräte und der Vergütung der Direktoren umgesetzt und die Kodexregeln
weiterentwickelt werden. Der österreichische Kapitalmarkt kann damit ein
modernes Corporate Governance - System vorweisen, welches den
internationalen Standards und den Erwartungen der Investoren entspricht.
Schwerpunkte dieser Kodex-Revision sind noch mehr Transparenz und die
Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates, um das Vertrauen in die
österreichischen börsenotierten Unternehmen weiter zu fördern.
Änderungen des Österreichischen Corporate
Governance Kodex beschlossen
Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate
Governance hat am 22. Februar 2005 die Änderung von 7 Regeln des Kodex
beschlossen. Diese Anpassungen sind primär durch die am 1.1.2005 in Kraft
getretenen Änderungen des Börsegesetzes sowie das
Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 notwendig geworden.
Auch bei dieser Kodex-Anpassung wurde besonderer Wert auf einen möglichst
breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller
involvierten Interessensgruppen gelegt und eine Public-Posting Periode
abgehalten. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden so weit als möglich
berücksichtigt.
Übersicht über die Änderungen des Kodex

Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 22.2.2005

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