Österreichischer Arbeitskreis für Corporate Governance
               Austrian Working Group for Corporate Governance




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Kodex Änderungen
               Code amendments

 

Anpassung des österreichischen Corporate Governance Kodex
Public Posting bis 29.10.2009

Das Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 und die EU-Empfehlung zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften machen die Anpassung von einigen Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Kapitalmarktbeauftragten Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.

Wesentliche Änderungen betreffen die Bereiche variable Vergütung, aktienbezogene Vergütung, Abfindungen, Vergütungsbericht und Vergütungsausschuss.

Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 29. Oktober 2009 an das Büro des Beauftragten für Kapitalmarktentwicklung und Corporate Governance, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Bundesministerium für Finanzen, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail: michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.
Entwurf Kodex-Revision 2010

 

Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, Public Posting bis 15.9.2008

Das am 7. Mai 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und nationale Entwicklungen machen die Anpassung von einigen L-Regeln und C-Regeln des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Regeln zum Corporate Governance Bericht
  • Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
  • Berücksichtigung der Diversität von Aufsichtsräten
  • Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen

Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 15. September 2008 an das Büro des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail: michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.
Übersicht über die Änderungen des Kodex (2008)

 

Österreichischer Corporate Governance Kodex Fassung Juni 2007

Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat am 22. Juni 2007 nach Durchführung eines Public Posting die Änderung von 5 Regeln des Kodex beschlossen. Diese Anpassungen sind primär durch die Änderungen des Börsegesetzes (Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie) notwendig geworden.
Übersicht über die Änderungen des Kodex (Juni 2007)

Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Juni 2007

 

Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, Public Posting bis 18.6.2007

Die am 25. April 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungen des Börsegesetzes (Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie) machen die Anpassung von einigen L-Regeln und C-Regeln des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.

Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 18. Juni 2007 an das Büro des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, e-mail: michael.eberhartinger@bmf.gv.at zu übersenden.

CG Anpassung Transparenzrichtliniepublic posting Mai 2007



Österreichischer Corporate Governance Kodex Fassung Jänner 2006

Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex erarbeitet, die für Geschäftsjahre ab 1.1.2006 gilt.
Mit dem geänderten Kodex werden die Kernbereiche der EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsräte und der Vergütung der Direktoren umgesetzt und die notwendigen Anpassungen aufgrund des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 vorgenommen. Der österreichische Kapitalmarkt kann damit ein modernes Corporate Governance System vorweisen, welches sich an den europäischen und internationalen Standards orientiert.

Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2006

Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2006 mit markierten Änderungen

 

Änderung des Österreichischen Corporate Governance Kodex

Die Corporate Governance Empfehlungen der EU-Kommission und das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 machen eine größere Anpassung des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet, zu dem ein Public Posting bis 30.9.2005 stattgefunden hat.

Mit den Kodex-Änderungen sollen die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsräte und der Vergütung der Direktoren umgesetzt und die Kodexregeln weiterentwickelt werden. Der österreichische Kapitalmarkt kann damit ein modernes Corporate Governance - System vorweisen, welches den internationalen Standards und den Erwartungen der Investoren entspricht.

Schwerpunkte dieser Kodex-Revision sind noch mehr Transparenz und die Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates, um das Vertrauen in die österreichischen börsenotierten Unternehmen weiter zu fördern.


Änderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen
Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat am 22. Februar 2005 die Änderung von 7 Regeln des Kodex beschlossen. Diese Anpassungen sind primär durch die am 1.1.2005 in Kraft getretenen Änderungen des Börsegesetzes sowie das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 notwendig geworden.

Auch bei dieser Kodex-Anpassung wurde besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt und eine Public-Posting Periode abgehalten. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden so weit als möglich berücksichtigt.

Übersicht über die Änderungen des Kodex

Österreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 22.2.2005