Varianten der Zukunftsvorsorge
Anleger haben die Wahl mittels
Investmentfonds oder (fondsgebundener) Lebensversicherung ihre Zukunftsvorsorge
anzusparen. Der Unterschied liegt im Wesentlichen darin, dass bei der Fondsvariante der
Vermögenszuwachs im Vordergrund steht, während bei der Versicherungslösung zusätzlich bestimmte
Risiken (z.B. Ablebensschutz) abgesichert werden. Da der Versicherungsschutz im Rahmen der
Zukunftsvorsorge – wie jede Versicherung – Kosten verursacht, ist der Gesamtertrag niedriger als
bei Varianten ohne Versicherungsschutz.
Die jährliche
Höchstgrenze der Beitragszahlungen ist ein bestimmter Prozentsatz der
Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Für das Jahr 2012 ergibt sich ein maximal
geförderter Einzahlungsbetrag von 2.329,88 Euro, die maximale Prämienhöhe liegt bei 99,02 Euro.
Der Anleger hat am Ende der Veranlagungsdauer drei Möglichkeiten: Der angesparte Betrag kann
einkommensteuerfrei verrentet (d.h. als monatliches Zusatzeinkommen ausgezahlt) werden (frühestens
ab dem vollendeten 40. Lebensjahr), steuerfrei wiederveranlagt werden, oder als Einmalauszahlung
ausbezahlt werden; im Fall einer Einmalzahlung muss allerdings eine Nachversteuerung der Erträge
(KESt) und die Rückzahlung der halben Prämien erfolgen.