Das grosse Börselexikon
Dividende
Der Teil des ausgewiesenen Gewinns, der auf Antrag des zuständigen Organs einer Aktiengesellschaft an die Aktionäre ausbezahlt wird.
Der Teil des ausgewiesenen Gewinns, der auf Antrag des zuständigen Organs einer Aktiengesellschaft an die Aktionäre ausbezahlt wird.
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