Das grosse Börselexikon
Wertpapier
Urkunde über Vermögensrechte, deren Ausübung und Übertragung auf andere an den Besitz der Urkunde gebunden sind. Der Inhaber von Wertpapieren kann seine Rechte aufgrund der Urkunden ausüben oder durch deren Übergabe auf andere übertragen, z. B. verkaufen oder verschenken. Die bekanntesten börsegehandelten Wertpapiere sind Aktien und Anleihen.